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Handwerksgerechte Umsetzung der Reform der Rundfunkfinanzierung Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich am 9. Juni 2010 auf Eckpunkte für eine Reform der Rundfunkfinanzierung verständigt, die in den nächsten Monaten die Grundlage für die Erarbeitung eines Staatsvertrages bilden sollen. Die Handwerksorganisation hat sich über Jahre für eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt, da die heutige gerätebezogene Gebühr nicht mehr der technischen Entwicklung entspricht und viele Ungerechtigkeiten verursacht.
Umso mehr ist das Handwerk über die vorgestellten Eckpunkte für eine Reform enttäuscht. Zum einen wird die Chance zu einer konsistenten Systemreform und Vereinfachung verpasst. Zum anderen droht entgegen der versprochenen Entlastung des Mittelstandes eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen. Diese kann nach aktuellen Berechnungen der Handwerkskammern in Einzelfällen bis zu mehreren Tausend Euro betragen.
So sollen zukünftig alle Betriebe (sowie ihre Betriebsstätten) durch die neue Rundfunkabgabe belastet werden, auch die Unternehmen, die bisher bewusst keine Rundfunkgeräte genutzt haben. Massive Steigerungen drohen auch der übergroßen Mehrheit der Betriebe, die bisher nur Radiogeräte verwenden. Der Ansatz einer pauschalen Abgabe auf dem Niveau der heutigen Fernsehgebühr ist in Hinblick auf handwerkliche Unternehmen ungeeignet. In Privathaushalten mag die pauschale Annahme, dass dort ein Fernseher zum Empfang bereit gehalten wird, berechtigt sein. Im handwerklichen Bereich werden höchstens im Einzelfall Fernseher zum Empfang bereit gehalten. Die Betriebe würden durch das neue System erheblich zusätzlich belastet, da die Pauschalgebühr deutlich über der heutigen Grundgebühr (Radiogebühr) liegt. Je nach Größe würde die Beitragspflicht mindestens ca. 70 bzw. 215 Euro im Jahr betragen. Die Einbeziehung von Fahrzeugen verursacht weitere Belastungen.
Die degressiv vorgesehene Staffelung der Höhe des Rundfunkbeitrages betrifft das Handwerk überproportional und benachteiligt deshalb explizit kleinere Betriebe. Je mehr Beschäftigte der Betrieb hat, desto geringer wird die relative Beitragsbelastung je Beschäftigten. Die geplante Staffelung bildet keinesfalls typisiert die vorhandene Nutzung von Radiogeräten im Betrieb ab, wie es im Gutachten von Prof. Kirchhof zwingend verlangt wird.
Die Nordkonferenz der Handwerkskammern appelliert nachdrücklich an die relevanten Akteure, sich bei der anstehenden Formulierung des Staatsvertrages für eine handwerks- und mittelstandsgerechte Veränderung der Regelungen einzusetzen. Für das Handwerk und die betroffenen Betriebe fordert die Nordkonferenz deshalb:
1. Mittelstandsgerechte Anpassung der Beitragsstaffelung:
Betriebe bis maximal 6 Beschäftigte sind ganz von Belastungen freizustellen.
Betriebe mit max. 20 Beschäftigten sind nur mit einem Drittel des Pauschalbetrages zu belasten, was die Nutzung eines Radios im Betrieb abbilden würde.
Für Betriebe über 20 Beschäftigte sollte nur ein einfacher Beitrag angesetzt werden, bevor ab ca. 40 Beschäftigten eine weitere Steigerung denkbar ist.
2. Abgabe pro Betrieb, nicht pro Betriebsstätte
Eine Beitragsstaffelung muss sich an der Gesamtzahl der Beschäftigten eines Betriebes und nicht an einzelnen Betriebsstätten orientieren. Sonst werden mittelständische Betriebe, die heute Filialen unterhalten müssen, unangemessen belastet.
3. Keine Einbeziehung von Fahrzeugen
Die systemfremde und verfassungsrechtlich fragwürdige Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen ist zurückzunehmen. Handwerksbetriebe sind zwangsläufig auf Fahrzeuge angewiesen. Mit der geplanten Regelung würden sie eklatant benachteiligt und doppelt belastet.
4. Gleichbehandlung der Bildungseinrichtungen mit Schulen und Universitäten
Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern, Fachverbände und Innungen übernehmen eine unverzichtbare Rolle im dualen Bildungssystem Deutschlands. Deshalb sollten Bildungsreinrichtungen der Wirtschaft mit Universitäten und Schulen gleichgestellt und mit jeweils maximal einem Rundfunkbeitrag belastet werden. Es sollte nicht dazu kommen, dass PCs und Fernsehgeräte, die in Unterrichts- und Übernachtungsräumen "zur Nutzung Dritter" angeboten werden, mit einer separaten Gebühr belegt werden.
Hildesheim, 10. August 2010 |