Aktuelles Themen Daten und Zahlen Partner Über uns    Kontakt |  Impressum
home / Aktuelles / Pressemitteilungen / 2010 / Pressemitteilung 17-2010
Handwerkskammern begrüßen Kommunalverfassungsrecht –

Neues Klagerecht privater Wettbewerber richtungsweisend

Auf große Zustimmung seitens des Handwerks stößt die am heutigen Tage erfolgte Verabschiedung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts durch den Landtag. Von Seiten der niedersächsischen Handwerkskammern und der LHN wird insbesondere begrüßt, dass künftig privaten Wettbewerbern eine Klagebefugnis eingeräumt wird, wenn es darum geht, nicht gerechtfertigte wirtschaftliche Betätigungen einzelner Kommunen gerichtlich überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit war privaten Wettbewerbern in Niedersachsen bislang verwehrt. Dies führte z. B. dazu, dass kommunale Kfz-Werkstätten oder Bauhöfe, Dienstleistungen steuersubventioniert günstiger anbieten konnten als am Markt tätige Unternehmen.

Nach Auffassung von LHN-Hauptgeschäftsführer Michael Koch wird es allerdings nicht zu einer Klageflut durch diese Neuregelung kommen. Gerade Handwerksunternehmen seien darauf bedacht, ein gutes Verhältnis zu ihren Kommunen als Auftraggeber zu unterhalten. In den allermeisten Fällen funktioniere dies in Niedersachsen auch sehr gut. Allerdings könne er sich vorstellen, dass künftig durch die Gesetzesnovelle Kommunen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sorgfältiger auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf private Wettbewerber überprüfen. Damit werde, so Koch, letztlich die regionale Wirtschaft gestärkt, die auch Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstelle und mit ihren Steuerzahlungen die Kommunen letztlich finanziere.

Hannover, 08. Dezember 2010


Seite zurück Druckansicht Seite empfehlen
nach oben

Navi
    Mitgliedskammern
Suche
Suche: