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Handwerkskammern fordern fairen Wettbewerb im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa
Ab dem 1. Mai 2011 tritt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle EU Staaten in Kraft. Dieser Termin, so die Mitgliederversammlung der niedersächsischen Handwerkskammern, werde für die heimische Wirtschaft Licht und Schatten mit sich bringen. Unbestreitbar benötigt gerade der Wirtschaftsbereich Handwerk gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte, die aufgrund des demographischen Wandels nicht alle im Inland zu finden sind. Dieser Umstand darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass leider von Seiten der Politik bestimmte Spielregeln für den Zeitpunkt ab 1. Mai 2011 noch ausstehen. Eine Arbeitnehmerfreizügigkeit, deren Kernelemente aus Wettbewerbsverzerrungen, Lohn- und Sozialdumping sowie Schwarzarbeit bestehen, würde nach Auffassung der Kammern der europäischen Idee eklatant widersprechen. Deshalb sollte nach einhelliger Auffassung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der Mitgliederversammlung der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen von Seiten der Politik die Zeit bis zu diesem Datum genutzt werden, um bestimmte Spielregeln für alle Marktakteure festzulegen.

Dazu gehören vorrangig folgende Maßnahmen:

  • Allgemeinverbindliche Tarifverträge, die über das Entsendegesetz kontrolliert werden.
  • Effektive Überwachungsinstrumente im Hinblick auf die Einhaltung der Tariftreue der Unternehmen.
  • Eine Neujustierung der Vergabepraxis gerade öffentlicher Auftraggeber weg vom billigsten Anbieter. Als neues Bewertungskriterium bei allen öffentlichen Ausschreibungen sind die Folgen für die regionale Wirtschaft im Hinblick auf Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze mit zu prüfen.
  • Einführung flexibler Vergaberegelungen im Hinblick auf Wertgrenzen. Gerade kleine Kommunen mit nur wenigem qualifiziertem Vergabepersonal sind zunehmend nicht mehr in der Lage, die immer komplexer werdenden Vergabespielregelungen zu kennen, geschweige denn anzuwenden. An dieser Stelle sind deutliche Entlastungen für die Vergabewirtschaft, z.B. durch entsprechende Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen dringend erforderlich. Nur sie sorgen für eine Entbürokratisierung des gesamten Vergabewesens.

17. Juni 2010


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