Energiewende braucht zusätzliche Impulse
– Handwerk begrüßt Neuregelung bei geförderten Energieberatungen –
„Die ambitionierten Ziele der Energiewende in Deutschland werden ohne zusätzliche Impulse in der energetischen Sanierung nicht erreicht", kommentiert Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen die Neuregelung.
Bei geplanten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude ist das Bauhandwerk in der Regel der erste Ansprechpartner. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer des Bauhandwerks haben neben ihrer Ausbildung und Fortbildung zum Meister auch noch eine umfangreiche Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk absolviert. Auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen mit den Rahmenbedingungen der anderen Baugewerke können sie eine qualifizierte Energieberatung anbieten, nach der dann auch die Sanierung praktisch begleitet werden kann. Bisher waren die im Handwerk tätigen Gebäudeenergieberater/innen – unabhängig von ihrer Qualifikation – von der Erbringung einer geförderten Energieberatung ausgeschlossen. Diese sachlich und fachlich unbegründete Einschränkung der Richtlinien zur geförderten Energieberatung wird nun zum 1. Dezember 2017 aufgehoben.
Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung spielt der Gebäudesektor eine zentrale Rolle. Bis zum Jahr 2050 soll laut aktuellem Klimaschutzplan ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. „Um die erforderlichen Energie- und CO2-Einsparpotentiale im Gebäudesektor realisieren zu können, ist eine höhere Sanierungsquote des Gebäudebestands unabdingbar", betont Sander. Die Sanierungsquote stagniert allerdings seit vielen Jahren bei knapp 1 Prozent und somit nur bei der Hälfte der angestrebten Rate von 2 Prozent. Das Förderprogramm der Bundesregierung zur Vor-Ort-Beratung kann zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele Deutschlands verstärkt beitragen, indem Hauseigentümer zur energetischen Sanierung noch intensiver beraten und motiviert werden.
„Die Kompetenz der handwerklichen Berater liegt im besonderen Maße in der Verknüpfung von praktischem und technologischem Anwendungswissen. Des Weiteren erfolgt die Kommunikation über notwendige Maßnahmen durch Handwerker verständlich, nachvollziehbar und auf Augenhöhe. Meist besteht sogar – insbesondere im ländlichen Raum – ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Handwerksbetrieb und Kunde. Aus diesem Grund werden Hauseigentümer im Anschluss an die Beratung Sanierungsmaßnahmen auch tatsächlich umsetzen", zeigt sich Sander überzeugt. „Als weiterer Anreiz für die Durchführung energetischer Maßnahmen an Wohngebäuden sollten Bund und Länder endlich die steuerliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum einführen, um den nächsten notwendigen Schritt auf dem Weg in eine Zukunft zu gehen, die sich an Klimaschutz und Nachhaltigkeit misst", ergänzt Sander.
Hintergrund:
Der Gebäudeenergieberater im Handwerk nach §42 HwO umfasst eine mindestens 240-stündige Fortbildung sowie eine Abschlussprüfung. Dieser zertifizierte Lehrgang wird seit vielen Jahren von den handwerklichen Bildungszentren angeboten. In der Weiterbildung werden die für die Energieberatung notwendigen technischen, bauphysikalischen und sonstige fachliche Kompetenzen vermittelt. Angesichts ihrer hohen Qualifikation sind die zu Gebäudeenergieberatern weitergebildeten Handwerker prädestiniert, in staatlich geförderten Programmen als Effizienzberater zu wirken.
Hannover, 10. November 2017