Neue Abgaben für viele Handwerksbetriebe
– Niedersächsischer Landtag beschließt das Kommunalabgabengesetz -
Am Aschermittwoch kommt manchmal das böse Erwachen am Ende der närrischen Zeit. Der heutige Aschermittwoch ist ein solcher Tag. Die Rot-Grüne-Landtagsmehrheit hat die Möglichkeit der Ausweitung der Fremdenverkehrsabgabe auf alle Gemeinden in Niedersachsen beschlossen, die herausgehobene Sehenswürdigkeiten und besondere Sport- und oder Freizeitangebote vorhalten. Damit wurde für die Gemeinden die Grundlage geschaffen, eine neue Abgabe zu Lasten der heimischen Wirtschaft einzuführen. Zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden hatte die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen über mehrere Jahre vor diesem Schritt gewarnt und auf die negativen Folgen für die standortgebundene Wirtschaft hingewiesen.
„Diese Abgabe trifft dieselben Betriebe, die sich mit der Gewerbesteuer bereits am finanziellen Wohlergehen ihrer Gemeinde beteiligen. Durch den Tourismus bei Handwerksbetrieben anfallende Einnahmen werden also künftig doppelt besteuert“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer der LHN, Michael Koch, den Beschluss der Mehrheit des Landtages.
Besonders bedenklich sei es, so Michael Koch, dass dieser Landtagsbeschluss nach der Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen zu Lasten der heimischen Wirtschaft in kurzer Zeit eine zweite politische Weichenstellung darstellt, die dem Handwerk unmittelbar schadet.
Hannover, 1. März 2017