Ausweitung der Tachographenpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr

Handwerk kritisiert Entscheidung

„Für Niedersachsen – mit einem intensiven, grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden – ist dies keine gute Entscheidung", kritisiert Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, den Beschluss des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament. Zur Abstimmung stand unter anderem die Erweiterung des Geltungsbereichs der Tachographen-Verordnung auf Fahrzeuge der Gewichtsklasse zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. „Diese Entscheidung trifft nicht nur das europaweit agierende Transportgewerbe, sondern auch die Handwerker vor Ort", ergänzt Sander.

Das Handwerk in Niedersachsen begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Europäischen Institutionen, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe zu verbessern. Die negativen Auswirkungen auf das Handwerk sind jedoch nicht zu unterschätzen. Auch wenn es Ausnahmen für das Handwerk im 100 km-Umkreis geben wird, müssen sich durch den erweiterten Geltungsbereich der Verordnung viele Betriebe mit leichteren Fahrzeugen erstmals mit dem Tachographenrecht beschäftigen und prüfen, ob sie unter die Ausnahmen fallen. Bei betroffenen Betrieben fallen Ausgaben in Höhe von insgesamt circa 1.500 € für den Tachographen-Einbau, für Mitarbeiterschulung, die Anschaffung von Kontrollkarten und für die Software zur Datenverwaltung an. Des Weiteren bestehen regelmäßige Wartungs-, Archivierungs- und Auslesungspflichten.

Auf Grund von Protesten aus dem Handwerk konnte zunächst eine noch schärfere Ausgestaltung verhindert werden. Der Ursprungsvorschlag sah vor, die Ausweitung des Geltungsbereichs zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen nicht nur auf den grenzüberschreitenden Verkehr zu beschränken. „Wir befürchten, dass die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr nur ein erster Schritt sind und mit einer Ausweitung auf alle innerstaatlichen Transportvorgänge zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet werden muss. Das Thema muss im Auge behalten und als unangemessene Erschwernis an die EU-Abgeordneten herangetragen werden", warnt Sander.

Hannover, der 6. Juni 2018