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Handwerk fordert: Frühe Weichenstellung zur EU-Förderperiode 2021-2027
Nordkonferenz beschließt Resolution einstimmig
Die Nordkonferenz repräsentiert den Verbund von 15 Handwerkskammern. Sie vertritt 210.000 Betriebe und knapp 1,2 Mio. Beschäftigte, die einen Umsatz von fast 115 Mrd. Euro erwirtschaften. Als Rückgrat des Mittelstandes trägt das Handwerk im Norden ganz erheblich zu einem stabilen Wirtschaftswachstum bei.
Nachfolgende Resolution zur EU-Förderperiode 2021-2027 wurde im Rahmen der Nordkonferenz am 28. August 2018 in Lübeck verabschiedet:
Resolution
Hintergrund: Die Kohäsionspolitik auf europäischer Ebene ist von großer Bedeutung für den innereuropäischen Zusammenhalt. Ein Instrument zur Stärkung dieses Zusammenhaltes ist die EU-Förderung über die sogenannten Strukturfonds. Für die anstehende neue Förderperiode von 2021-2027 sind jetzt die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen.
Die seitens der Europäischen Kommission Ende Mai bzw. Anfang Juni vorgelegten Verordnungen greifen wesentliche Punkte des Handwerks auf.
Die Nordkonferenz der Handwerkskammern begrüßt, dass
- durch die Aufnahme neuer Kriterien zur Verteilung des Förderbudgets neben der Wirtschaftsleistung auch besondere lokale Herausforderungen und regionales Engagement beim Klimawandel oder bei der Integration von Flüchtlingen verstärkt berücksichtigt werden.
- durch den verstärkten Fokus auf Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel und die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen ein „intelligenteres" Europa erreicht werden soll.
- erste konkrete Maßnahmen zur Entschlackung der Programme durch ein einheitliches Regelwerk für sieben EU-Fonds[1], durch die Reduktion der Wortanzahl um fast 50 % und durch die Verwendung einer einfacheren Sprache erreicht wurden.
- eine konsequente Entbürokratisierung über einfachere Verfahren zur Beantragung von Zahlungen und zur Verwendungsnachweisführung erfolgen soll.
Die Nordkonferenz der Handwerkskammern erwartet, dass
- die gezielte Einbindung wirtschaftlich stärkerer Regionen in die Förderung und deren Versorgung mit ausreichend Mitteln erfolgt. In den starken Regionen sind zur Sicherung der Lokomotivfunktion Investitionen in Wachstum und Beschäftigung weiterhin notwendig.
- die stärkere Berücksichtigung der außerordentlichen Bildungsanstrengungen des Handwerks im Rahmen der beruflichen Bildung auch auf der EU-Ebene durch entsprechende Förderschwerpunkte und Maßnahmen erfolgt.
- die klassische Wirtschaftsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen, z.B. über die Förderung und Unterstützung von Betriebsübernahmen und Gründungen neben der anwendungsnahen Innovationsförderung möglich ist.
- eine deutliche Entlastung für die kommende Förderperiode in der gesamten Förderabwicklung, d.h. von den Bewilligungsstellen bis hin zum Endbegünstigten, erreicht wird. Angesichts der aktuell hohen bürokratischen Hürden ist dieser Punkt essentiell.
- die Förderung im ländlichen Raum über ein inhaltlich abgestimmtes Regelwerk für ELER, ESF+ und EFRE erfolgt. Um dabei das Potenzial im ländlichen Raum zu erschließen, bedarf es einer gezielten Handwerksförderung.
- die Programmausgestaltung nicht auf die Bundesebene verlagert wird. Die Kompetenzen für die Strategie, Programmierung, Umsetzung und Entwicklung müssen auf Ebene der Bundesländer bleiben. Nur so können regionale Spezifika besser berücksichtigt und regionale Verbände und Institutionen eingebunden werden.
Lübeck, den 28. August 2018
[1] Regelwerk enthält Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Kohäsionsfonds (KH), den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), den Asyl- und Migrationsfonds (AMIF), den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)