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Niedersächsische Meisterprämie für Handwerkerinnen und Handwerker
Niedersächsisches Landeskabinett gibt den Startschuss
Die niedersächsische Landesregierung hat im Anschluss an ihre Kabinettssitzung
verkündet, dass ab dem 14.05.2018 die Antragsstellung für die bereits angekündigte
Meisterprämie möglich ist.
„Dieser Schritt des Landes Niedersachsen hat bundesweit Signalwirkung. Junge
Menschen, die eine Berufskarriere im Handwerk anstreben, erhalten damit nicht nur
eine finanzielle Unterstützung. Ihnen wird damit auch eine besondere Wertschätzung
der neuen Landesregierung zuteil“, erklärt Karl-Wilhelm Steinmann, Vorsitzender
der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN).
Die Meisterprämie wurde im September 2017 beschlossen und fördert mit 4.000 €
alle Meisterinnen und Meister, die nach dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung
erfolgreich bestanden haben. „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist
das Handwerk auf die hochqualifizierten Meisterinnen und Meister auch angewiesen,
weil sie in ihren Betrieben wiederum selbst Auszubildende beschäftigen und so
den Nachwuchs fördern. Die Stärkung der Meisterausbildung ist für die niedersächsische
Wirtschaft von hoher Bedeutung, um auch in Zukunft flächendeckend in Niedersachsen
die Versorgung der Bevölkerung mit handwerklichen Leistungen sicherstellen
zu können, ergänzt Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung
in Hannover.
„Die Politik hat damit auch einen ersten Schritt in Richtung Gleichstellung von beruflicher
und akademischer Ausbildung gemacht. Um die Gleichstellung der beruflichen
und akademischen Bildung auf eine breitere Basis zu stellen, ist es aber dringend
erforderlich, dass auf der Bundesebene grundsätzliche Änderungen im Rahmen der
Aufstiegsfortbildungsförderung vorzusehen sind. Dieses werden wir mit Unterstützung
der Landesregierung einfordern. Die Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene
sehen das vor! Sie muss als prioritäre Maßnahme nur schnellstens in Angriff
genommen werden!“
Die Meisteranerkennungsprämie wird allen Meisterinnen und Meistern gezahlt, die
ihren Hauptwohnsitz und / oder Arbeitsplatz in Niedersachsen und nach dem 1.
September 2017 ihre Prüfung bestanden haben. Die Prämie von 4.000 € muss innerhalb
eines Jahres nach der Prüfung beantragt werden. Weitere Infos zur Antragstellung
können ab dem 14.05.2018 bei der NBank abgerufen werden.
Hannover, 8. Mai 2018