Neue Förderung für mehr Gründungen im Handwerk
Meistergründungsprämie geht an den Start
„Die niedersächsische Landesregierung stärkt mit der Meistergründungsprämie nachhaltige Gründungen im Handwerk. Dieses begrüßen wir außerordentlich", betont Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen. „Die Wirtschaft in Niedersachsen braucht auch weiterhin das Handwerk als starken Motor!"
Ab sofort können Meisterinnen und Meister im Handwerk, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen haben, die Personalausgaben für eine neu eingestellte Arbeitnehmerin oder einen neu eingestellten Arbeitnehmer mit 10.000 € fördern lassen. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweis einer 7-monatigen Beschäftigung. Ausführliche Informationen sind auf den Seiten der NBank unter folgendem Link abrufbar:
NBank - Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
„Wir empfehlen den Handwerkerinnen und Handwerker, vor der Antragsstellung die Gründungsberatung der Handwerkskammern in Anspruch zu nehmen, um sich einen Gesamtüberblick zu den Förderangeboten geben zu lassen", ergänzt Sander.
Im ersten Schritt wurde die Meisteranerkennungsprämie in Niedersachsen eingeführt, die erfolgreiche Meisterabsolventinnen und Meisterabsolventen unterstützt. Auf diesem Weg sollen mehr junge Menschen für eine Meisterausbildung gewonnen werden. Die Meistergründungsprämie soll den Handwerkerinnen und Handwerkern in einem zweiten Schritt dabei helfen, den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
„Die Zahl der zur Übergabe anstehenden Betriebe wird in Zukunft weiter deutlich steigen. Daher ist es wichtig, dass auch Übernehmerinnen und Übernehmer mit einer Meisterqualifikation die Meistergründungsprämie nutzen können", ergänzt Sander. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten 10 Jahren circa 30 % aller Betriebe in Niedersachsen einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin benötigen, um den Betrieb fortzuführen. Dies stellt insbesondere eine Herausforderung für den ländlichen Raum dar, in dem 80 % aller Handwerksbetriebe in Niedersachsen angesiedelt sind. Im Flächenland Niedersachsen wird es vor allem den strukturschwächeren Regionen mit einer solchen Unterstützung leichter fallen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen und bestehende Infrastrukturen zu erhalten.
Hintergrund:
Die im Jahr 2004 durchgeführte Handwerksnovelle führte dazu, dass für zahlreiche Berufszweige im Handwerk die Meisterpflicht für die Selbstständigkeit wegfiel. Die Statistik über die Qualifikationen dieser Neugründer/innen in den B1-Berufen verdeutlicht den Trend zur Dequalifizierung. Über 95 % der Neugründungen der Anlage B1 starten ohne eine fachspezifische Qualifikation (wie zum Beispiel einer Gesellen- oder Meisterprüfung). Im Jahr 2018 waren dies insgesamt 2.942 von 3.072 Existenzgründungen. Nur 1,4 % der Neugründungen wiesen in diesem Jahr eine Meisterprüfung oder eine mit der Meisterprüfung vergleichbare Qualifikation nach.
Der deutliche Trend zur Dequalifizierung nach der Novellierung 2004 bei gleichzeitigem deutlichem Wachstum der Betriebszahlen in den B1- und B2-Handwerken zeigt sich insbesondere in einer verhältnismäßig hohen Quote von Betrieben, die in kurzer Zeit wieder vom Markt verschwinden. Die Quote der Abgänger im B1-Handwerk mit gut 13 % liegt deutlich über dem Niveau der Anlage A Handwerker mit 6 % im Jahr 2018.
Hannover 12. September 2019