Start des Digitalbonus.Niedersachsen am 3. September
Unterstützung für Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung
Die Förderrichtlinie für den Digitalbonus.Niedersachsen tritt am 3. September 2019 in Kraft. Mit dem Digitalbonus werden zukünftig Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert.
„Wir begrüßen die Einführung des Digitalbonus. Im Zusammenspiel mit dem Ausbau der Digitalberatung trägt das Förderprogramm zur Beschleunigung der Digitalisierung im niedersächsischen Mittelstand und Handwerk bei“, erklärt Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen.
Bis zum Jahr 2021 stellt die niedersächsische Landesregierung für die Förderung insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. „Erfreulich ist, dass auf Anregung des Handwerks ein fixer Anteil insbesondere für Klein- und Kleinstbetriebe vorgesehen werden soll. Wir werten das positiv, weil diese Betriebe im besonderen Fokus dieser Richtlinie stehen“, betont Sander.
Die Eckdaten in Kürze:
- Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
- Förderfähig sind sowohl Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird.
- Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei kleinen Unternehmen) bzw. von bis zu 30 Prozent (bei mittleren Unterneh-men).
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro, die minimale Fördersumme liegt bei 2.500 Euro.
Verbindliche Informationen stehen auf der Webseite der NBank unter „Digitalbonus.Niedersachsen“ zur Verfügung. Anträge können ab dem 3. September online über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
Hannover, 23. August 2019