Neue Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes zum Jahresbeginn
- Fördermöglichkeiten sollen Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen –
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat auf das Teilhabechancengesetz hingewiesen. Zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den Jobcentern zwei neue Förderinstrumente und Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Arbeitgeber können damit bis zu 100% der Lohnkosten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen erhalten – und das über einen Zeitraum bis zu fünf Jahre. Dabei ist auch eine begleitende Betreuung für Arbeitgeber und Beschäftigte möglich, Qualifizierungen können unterstützt werden.
Wirtschaftsunternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe werden mit diesen neuen Förderinstrumenten dazu aufgerufen, Arbeitslosen die Chance auf einen Arbeitsplatz
zu geben und mit deren Unterstützung im Betrieb nicht zuletzt den Engpass durch
den Fachkräftemangel abzumildern.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter: www.bmas.de.
Hannover, 24. Januar 2019