Keine Wettbewerbsverzerrung zulasten von Handwerksbetrieben! Handwerkskammern lehnen Änderung kommunalrechtlicher Gesetze ab.

Vor dem Hintergrund der heute stattfindenden Anhörung des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes kritisiert die Mitgliederversammlung der LHN die Zielrichtung beider Gesetzentwürfe.

Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes erweitert die Landesregierung für die Kommunen den Rechtsrahmen, sich im Wettbewerb zu örtlichen Unternehmen wirtschaftlich zu betätigen. Damit werden erst 2010 eingeführte Grundsätze zum Schutz von Unternehmen ins Gegenteil verkehrt. Ein fairer Wettbewerb zwischen Handwerksbetrieben und kommunalwirtschaftlichen Aktivitäten ist nicht möglich, da Wirtschaftsbetriebe von Kommunen Steuervorteile genießen und kein Insolvenzrisiko tragen.

Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird der Rechtsrahmen für Kommunen, eine sog. Tourismusabgabe einzuführen, deutlich erweitert. Dafür reicht es künftig aus, dass eine Gemeinde „touristisch geprägt“ ist, also z. B. über ein Schwimmbad, ein Denkmal, ein Museum oder eine andere touristische Attraktion verfügt. Diese Abgabe wird von Handwerksbetrieben wie eine zweite Gewerbesteuer empfunden. Die LHN konnte bereits im Anhörungsverfahren deutlich machen, dass die Abgabe in Einzelfällen über 1.000 Euro im Jahr betragen kann.

Der neu gewählte Vorsitzende der LHN, Präsident Karl-Wilhelm Steinmann, sieht in beiden Gesetzesvorhaben einen klaren Widerspruch zum Bekenntnis der Landesregierung, Handwerk und Mittelstand in den Fokus ihrer Politik zu stellen. Mit ihren Maßnahmen zur Neuregelung der niedersächsischen Kommunalverfassung und zum Kommunalabgabenrecht verzerrt die Landesregierung den Wettbewerb, schwächt Handwerksbetriebe als wichtige Unternehmen im ländlichen Raum und gefährdet Arbeitskräfte.

Hannover, 16. Juni 2016