Handwerk begrüßt Ausnahmeregelung zur Entsorgung von Styropor

- Heutige Bundesratsentscheidung wirkt entschärfend –

Die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen aus dem Baugewerbe als gefährlicher Abfall hat zu gravierenden Auswirkungen geführt. Insbesondere von Dachdeckerbetrieben wurden massive Probleme bei der Entsorgung gemeldet.

„Mit Inkrafttreten der Regelungen hat ein Großteil der Versorger die Annahme der Polystyrol-Dämmstoffe verweigert. Hintergrund ist die Verunsicherung vieler Entsorger, wann Baumüll wie verbrannt werden darf. Dieses hat zu einem Entsorgungsengpass geführt, der auf dem Rücken unserer Handwerksbetriebe ausgetragen wird, die für die Zusammensetzung der fraglichen Dämmstoffe nicht verantwortlich sind“, betont Michael Koch, Hauptgeschäftsführer der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN). „Ein Großteil der Betriebe ist mit der Verweigerung der Annahme bzw. mit sehr starken Preiserhöhungen konfrontiert worden. Angesichts dieser dramatischen Situation war es zwingend erforderlich, die Initiative im Bundesrat zu unterstützen, nachdem auf dem Erlasswege kurzfristig keine praxisgerechte und vor Ort handhabbare Umsetzung möglich war.“

„Die auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für diese Form der Abfälle gibt einen Aufschub und ermöglicht grundsätzlich auf Bundes- und Länderebene, eine praxisgerechte und vor Ort umsetzbare Regelung sicherzustellen. Diese Zeit muss genutzt werden, ansonsten stehen wir in einem Jahr wieder vor den gleichen Problemen!“, betont Koch.

Hannover, 16. Dezember 2016